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Ab heute, 25. Januar 2021, besteht in den Gottesdiensten unserer Kirchengemeinde St. Ulrich die Pflicht, FFP2- oder OP-Masken zu tragen (sog. medizinische Masken). Diese Verpflichtung gilt nur während der Gottesdienste, auch am Platz.

Sie gilt nicht für den Besuch einer Kirche oder eines Gotteshauses außerhalb der Gottesdienstzeiten. Hier reicht weiterhin das Tragen einer sog. Alltagsmaske. Passen wir weiter gut aufeinander auf!