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Neue Friedhofs- und Gebührenordnung

Für die Friedhöfe unserer Kirchengemeinde in Bönninghardt, Büderich und Ginderich hat der Kirchenvorstand eine neue Friedhofs- und Gebührenordnung beraten und beschlossen, die zum 02.10.2023 in Kraft tritt.

Um die Friedhöfe in ihrer jetzigen Form weiter aufrecht zu erhalten und fortzuführen, haben wir uns ausführlich mit der Kostenanalyse und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Seiten der Kirchengemeinde beschäftigt.

Die letzten Änderungen und Anpassungen der Friedhofs- und Gebührenordnung liegen schon lange Zeit zurück (Bönninghardt 2002, Büderich 2015, Ginderich 2014), so dass eine Anpassung dringend erforderlich war, da die Friedhöfe seit Jahren nicht auskömmlich finanziert werden konnten.

Auch wir sind leider gezwungen den ständig wachsenden Kostendruck und den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Zudem mussten die gesetzlichen Anforderungen, die an eine Friedhofsgebührenkalkulation gestellt werden, eingehalten werden. Auch zukünftig sind die Gebühren kostendeckend kalkuliert. Gewinne werden nicht erwirtschaftet.

Mit der neuen Friedhofs- und Gebührenordnung werden auch die angebotenen Bestattungsformen erweitert und den heutigen Bedürfnissen einer leichten und vereinfachten Grabpflege und -nutzung angepasst.

Neue Friedhofsordnung gültig ab 02.10.2023  

Gebührensatzung gültig ab 02.10.2023 

Gebührenordnung gültig ab 02.10.2023

Übersicht Bestattungsarten HP page 0002

Übersicht Bestattungsarten HP page 0001

 

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