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In drei Orten der Pfarrgemeinde (Büderich, Bönninghardt, Ginderich) sind die Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft.
Hier finden Sie die einzelnen Satzungen:
Friedhofssatzung für den Friedhof St. Peter in Wesel-Büderich
Friedhofssatzung für den Friedhof St. Vinzenz in Alpen-Bönninghardt
Friedhofssatzung für den Friedhof St. Mariä Himmelfahrt in Wesel-Ginderich
Weitere Impressionen der Friedhöfe finden Sie in der Menüleiste unter dem jeweiligen Ort. (alle Fotos: Wenzel Brentjes)
Für die Friedhöfe in den anderen Ortsteilen ist die Gemeinde Alpen zuständig.
Neue Friedhofs- und Gebührenordnung in Vorbereitung (November 2022)
Für die Friedhöfe unserer Kirchengemeinde in Bönninghardt, Büderich und Ginderich hat der Kirchenvorstand eine neue Friedhofs- und Gebührenordnung beraten und beschlossen. Diese müssen nun kirchenaufsichtlich vom Bischöflichen Generalvikariat und von der Bezirksregierung genehmigt werden.
Um die Friedhöfe in ihrer jetzigen Form weiter aufrecht zu erhalten und fortzuführen, haben wir uns ausführlich mit der Kostenanalyse und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Seiten der Kirchengemeinde beschäftigt.
Die letzten Änderungen und Anpassungen der Friedhofs- und Gebührenordnung liegen schon lange Zeit zurück (Bönninghardt 2002, Büderich 2015, Ginderich 2014), so dass eine Anpassung dringend erforderlich war, da die Friedhöfe seit Jahren nicht auskömmlich finanziert werden konnten.
Auch wir sind leider gezwungen den ständig wachsenden Kostendruck und den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Zudem mussten die gesetzlichen Anforderungen, die an eine Friedhofsgebührenkalkulation gestellt werden, eingehalten werden. Auch zukünftig sind die Gebühren kostendeckend kalkuliert. Gewinne werden nicht erwirtschaftet.
Mit der neuen Friedhofs- und Gebührenordnung werden auch die angebotenen Bestattungsformen erweitert und den heutigen Bedürfnissen einer leichten und vereinfachten Grabpflege und -nutzung angepasst.
Die neue Friedhofs- und Gebührenordnung tritt erst nach erteilter Genehmigung und Veröffentlichung in Kraft. Zu gegebener Zeit werden wir hierzu entsprechend informieren.