Freitag wäre eigentlich der wunderbare Dankeschönabend gewesen... coronabedingt ein anderes Dankeschön!
Dank der schrittweisen Lockerungen der Beschränkungen in der Cornona-Pandemie in NRW vom 15. Juni 2020, können wir auch in unserer Kirchengemeinde weitere Angebote ab dem 29.06.2020 wieder möglich machen.
In dem anhängenden Schreiben informieren wir Sie über neue Maßnahmen, die in einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppe „Covid-19“ und dem Seelsorgeteam am 15. Juni besprochen und beschlossen worden sind.
Wenngleich Vieles wieder möglich und durchführbar ist, begleiten uns weiterhin Einschränkungen und Auflagen.
Ich bitte vielmals um Verständnis und Unterstützung für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Im Namen der Kirchengemeinde
D. Heshe, Ltd. Pfarrer
Hier gibt es wieder einen Impuls / eine Gottesdienstanregung für den 12. Sonntag im Jahreskreis.
Am Samstag, 20.06. laden unsere Kirchen von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum Gebet und Verweilen ein.
Am Sonntag feiern wir Eucharistie:
um 09.30 Uhr in St. Peter, Büderich und
um 11.00 Uhr in St. Ulrich, Alpen.
Ab dem 29.06.2020 können die Pfarrheime wieder von unseren Gruppierungen und für Zusammenkünfte genutzt werden. Hierbei gelten die maximalen Personenzahlen der einzelnen Einrichtungen (s.u.). Die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind einzuhalten.
St. Mariä Himmelfahrt |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil rechts (mit Trennwand)
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26
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St. Nikolaus |
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Großer Saal Besprechungsraum |
25 |
St. Peter |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil vorne (mit Trennwand) |
22 5 |
St. Ulrich |
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Großer Saal Sitzungszimmer |
22 11 |
St. Vinzenz |
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Saal Besprechungsraum (OG) |
13 |
St. Walburgis |
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Großer Saal |
26 |
Ulrich-Haus Millingen |
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Großer Saal (ohne Trennwand) Saal-Teil rechts (mit Trennwand) |
13 |
Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren. Alle Teilnehmenden bei Treffen und Zusammenkünften in den Pfarrheimen müssen sich mit Ihren Personalien erfassen lassen!
Für das Führen der Listen sind die jeweiligen Gruppierungen und Nutzer der Pfarrheime verantwortlich. Entsprechende Vordrucke finden Sie hier (Formular zur Rückverfolgbarkeit) oder können diese auch im Pfarrbüro erhalten. Bei der Buchung und Belegung der Pfarrheime muss ein Verantwortlicher benannt werden, der die ausgefüllten Listen nach Nutzung des Pfarrheims an das Pfarrbüro weiterleitet. Dort werden sie für den Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.